Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
noppen verb.
noppen , verb. das tuch von noppen ( durch das noppeisen) reinigen Frisch 2, 20 c : ein tuch das noch ungenoppet ist. Rotweiler stadtrecht. 108 a ; vor und nach der walke, und bei den im stück gefärbten, nach der farbe, wird das tuch genoppt, d. h. mit einer kleinen spitzigen zange alle unreinen und ungleichen theilchen, welche sich in der wolle noch befinden können, herausgezogen. Schedel waarenlex. 2, 608 ; mnd., nd. und nl. noppen, nobben Dief. 58 b . Schiller-Lübben 3, 196 b . brem. wb. 3, 242.