Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
neutralität
neutralität , f. neutralité Erberg , Rädlein ; neutralitet Zinkgref im register zu den apophth.; neutralität heiszt eine solche aufführung, da zwischen zwei kriegenden partheien der dritte sich also verhält, dasz er mit beiden im friede lebet und keinem vor dem andern beifällt, noch einige gunst oder vortheil einräumet. Zedler 24, 382 . man unterscheidet völkerrechtlich die allgemeine und partielle, bedingte und unbedingte, bewaffnete und unbewaffnete neutralität; in der chemie das neutrale verhalten der substanzen.