Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
namhaft adj. und adv.
namhaft , adj. und adv. 1 1) adj., adh. namohaft, namahaft, mhd. namehaft, namhaft. 1@a a) einen namen habend, mit namen genannt, benannt; prädicativ: einen oder etwas namhaft machen, nennen, bekannt machen, mittheilen. Stieler 1326 ; nahmhafft machen, so viel, als jemanden nennen, beniemen, bei seinem namen angeben. Zedler 23, 533 ; und ( wenn ) soliches am tag käme und bei gricht nambhaft gemacht wurde. österr. weisth. 6, 206, 25 (17. jh. ); er solle selbige sachen nahmhaft .. machen und frei herausz sagen, worin sie bestünden. Schuppius 751 ; denn Plutarch macht von dem stücke .. nicht einm…