Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
molter m. n.
molter , m. n. mahllohn des müllers, neben multer ( s. d. ) aus dem lat. molitura; hessisch und fränkisch: molter, der mahllohn des müllers, welchen derselbe in natur von dem zu mahlenden getreide abnimmt. Vilmar 271 als masc., ebenso Kehrein 281 ; molter, merces molendinaria Alberus bb 3 a ; in Baden aber mit verschiebung des inneren t und als neutr.: die mühlenbesitzer wollen nicht mehr um das bisherige molzer () mahlen, sie verlangen des zur mühle gebrachten getreides als mahlvergütung. badische landeszeitung nr. 18, 1865.