Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Korrektūr
Korrektūr (lat.), die gewöhnlich durch besondere Korrektoren besorgte »Verbesserung« aller von dem Schriftsetzer gemachten Fehler ( Korrigenda ), auch in bezug auf Inkonsequenzen in der Rechtschreibung, der Interpunktion, in Abkürzungen, Zitaten etc. Zugleich hat der Korrektor seine Aufmerksamkeit auf die richtige Verteilung der Zwischenräume, das Fortlaufen der Seitenzahlen, Normen, Signaturen, der Kapitel- und Paragrapheneinteilung, Kolumnenüberschriften, die Symmetrie bei Versen, Tabellen etc. zu richten. Die Verbesserungen werden am Rande des Korrekturabzugs »gezeichnet«, und zwar hat man …