Eintrag · Adelung (1793–1801)
Kindlich
Kindlich , -er, -ste, adj. et adv. einem Kinde gleich oder ähnlich, in dem Zustande eines Kindes gegründet. 1) In der ersten Bedeutung des Wortes Kind, dem Verhältnisse eines Kindes gegen die Urheber seines Lebens und Daseyns gemäß und darin gegründet. Die kindliche Liebe, die Liebe eines Kindes gegen seine Ältern, und gegen diejenigen, welche deren Stelle vertreten. Kindliche Zärtlichkeit. Kindliche Gesinnung. Der kindliche Gehorsam. Die kindliche Furcht, wenn man den Verlust der Liebe und Wohlthaten im Falle der Beleidigungen von Ältern und deren Stellvertretern besorget; im Gegensatze der k…