Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
habhaft adj.
habhaft , adj. 1 1) mit besitz versehen, etwas habend: dieweil der mensch .. weisz, dasz er auch ein zweifacher mensch ist, in guten und bösen habhaft, und dasz dieses alles sein eigenthumb ist, und er selbst derselbe mensch ist, der da ist gut und böse. Jac. Böhme v. d. drei principien göttl. wesens, vorrede p. 7 ; mit habhafter hand und gichtigen mund. Haltaus 769 . es ist die hand des diebes, die das gestohlene gut eben noch hält, in besitz hat. — Daher entwickelt sich die bedeutung 2 2) begütert, vermögend, wolhabend: reich und habhaft. Frischlin deutsche dicht. 186 ; den gemeinsleuthen, s…