Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewerde f.
gewerde , f. ( und n. ), eine form, in der verschiedenartige bildungen vom schriftgebrauch der neueren sprache übernommen wurden. 1 1) die nebenform zu gewähr ( vestitura ) ist schon oben besprochen worden. vgl. gewährde sp. 4808; vgl. auch sp. 4784 (giwerida). dazu vgl. : (13. landsgwerd.) item wenn ein landkind ein guot im land Sanen, es si erbs, kaufs oder gabswis innimbt und dasselb fünf jar darnach in rüwiger gewerd nützt und besitzt, so sol es von dem zil hin des guts halb kein rechtliche antwürt zu geben verbunden sein. landrecht v. Sanen (1598), zsch. f. schweiz. recht 9, 2, 110. 2 2) …