Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
gewärtig
gewärtig
- ›etw. in relativ kurzer Zeitspanne erwartend, in Erwartung e. S., mit etw. rechnend‹
- ›auf etw., das irgendwann eintreten wird und außerhalb der Einwirkungsmöglichkeit des Menschen liegt, gefaßt, e. S. gewärtig‹
- ›jm. / einer Herrschaftseinheit zu Dienst, Hilfe verpflichtet, dieser Pflicht entsprechend dienstbereit, dienstwillig, dienstbeflissen‹, oft in Formeln zusammen mit ˹(ge)treu(lich), gehorsam (Adj.), j
- ›achtsam, achtungsvoll, aufmerksam‹
Etymologie: zu mhd.