Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Gesêtzmäßig
Gesêtzmäßig , -er, -ste, adj. et adv. dem Gesetze gemäß. Gesetzmäßig leben. Ein gesetzmäßiges Verhalten.
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Gesêtzmäßig , -er, -ste, adj. et adv. dem Gesetze gemäß. Gesetzmäßig leben. Ein gesetzmäßiges Verhalten.
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Adelung (1793–1801) · +1 Parallelbeleg
Gesêtzmäßig , -er, -ste, adj. et adv. dem Gesetze gemäß. Gesetzmäßig leben. Ein gesetzmäßiges Verhalten.
Goethe-Wörterbuch
gesetzmäßig auch -mäsig, vereinzelt Großschr; ‘Gesätzmäsig’ DjG 3 4,192,23 1 als wesentl Kennzeichen aller Naturvorgänge…
Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg
gesetz-mäßig Adj. : = PfWB gesetzlich 1, g(e)setzmäßich [vereinzelt]; Gegensatz: ungesetzmäßig. Er isch g. gelade 'zur S…
Dt.-Russ. phil. Termini · +1 Parallelbeleg
gesetzmäßig , adj закономерный , п
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Wortbildung
8 Bildungen · 4 Erstglied · 3 Zweitglied · 1 Ableitungen
Zerlegung von gesetzmaessig 2 Komponenten
gesetzmaessig setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
GWB
* gesetzmäßig-bedingt idVbdg ‘gesetzmäßig-bedingtes Entstehen’: nach inneren Gesetzen erfolgend u zugl durch äußere Bedingungen modifiziert …
GWB
gesetzmäßig-frei als ideale (seinem Gegenstand korrespondierende) Qualität des naturforschenden Geistes GWB N8,74,26 Vortr VglAnatomie 2 Syn…
Adelung
Die Gesêtzmäßigkeit , plur. car. die Eigenschaft einer Sache, nach welcher sie den Gesetzen gemäß ist.
LDWB2
Ge|setz|mä|ßig|keits|kon|trol|le f. (-,-n) control de legitimité m.
GWB
landesgesetzmäßig den Landesgesetzen entsprechend A(FfA I 26,797,8) CarlAug 3.1.96 [G/Voigt] Ira Schimpf I.S.
GWB
reichsgesetzmäßig entspr den reichsweit geltenden Gesetzen die Reichs- und Landes gesetzmäßige möglichste Gleichheit der öffentlichen Grund-…
Campe
Ungesetzmäßig , — er, — ste , adj . u. adv . nicht gesetzmäßig, dem Gesetze nicht gemäß. »Aber der Senat erklärte es für ungesetzmäßig einen…
Campe
Ungesetzmäßig , — er, — ste , adj . u. adv . nicht gesetzmäßig, dem Gesetze nicht gemäß. »Aber der Senat erklärte es für ungesetzmäßig einen…