Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ungesetz n.
ungesetz , n. , gegenstück zu gesetz. seit Campe verzeichnet; doch schon bei Luther. heute noch haftet dem worte die zufälligkeit seiner ursprünglich wortspielenden oder individuellen entstehung an, es ist erst auf dem wege zu einem vollgehaltigen culturbegriff, den z. b. ungeist ( G. Schoppe weist ungeist in bed. b schon bei S. Betulius [ Fischer - Tümpel 5, 100 ] nach, womit die chronologie sp. 723 zu berichtigen wäre ) bereits erreicht hat. nach un iv c 3 zu beurtheilen: unangesehen bapst gesetz oder u. ( s. DWB gesetz 3) Luther 10, 2, 38, 26 W. noch in der sog. figura etymologica verhaftet…