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gerichtlich

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

gerichtlich adj. und adv.

Bd. 5, Sp. 3652
gerichtlich, adj. und adv. 11) vom adj. gericht abgeleitet. vgl. gerechtlich. 1@aa) gerecht: auf das die menschen gerichtlich sollen leben, so hat gott der herr das recht gesetzet. Waissel chron. (1559) 153a. 1@bb) rechtmäszig, legitimus: die gerichtlich oberkeit sol trager und curatores geben den pupillen und minderjährigen. Tengler laiensp. 11a, neben von der gerechtlichen oberkeit wegen 10b. 11a; rechtmäszigerweise: so mag he verkoipen dat pant (pfand) gerichtlich vor den schaden, na der gener seggen, de den schaden besein hebben. weisth. 3, 30 (Westfalen). 22) vom subst. gericht abgeleitet. 2@aa) im gericht, vor gericht: (bastardsohn) welcher hiemit für ein eheliches kind und rechtmäsziger lehenserb .. gerichtlichen erkläret und von rechtswegen ausgesprochen wird. Abele gerichtsh. 1, 432; (die gerichtsinsassen sollen) den schlechten zaun guet zu machen gerichtlichen angehalten werden. östr. weisth. 1, 330, 42; wann den stab bei letztem tage Christus wird gerichtlich brechen. Logau 3, 4, 74; Agnes Dürerin (hat) aller hab und güter ainen inventarium aufgericht und nach diser stat geprauch gerichtlich beteurt. anz. d. germ. mus. 16, 230 (Nürnberg, von 1530); gerichtlich über etwas erkennen Hederich 1084; gerichtlich aufzeichnen, niederschreiben Campe; gerichtlich handlen, haderen, gerichtlich verfolgen, mit recht fürnemmen, judicio persequi Henisch 1515; gerichtlich belangen Frisch 2, 117c; einen gerichtlich vornehmen Hederich; gerichtlich einkommen (mit der klage) Krämer 537b; soll, sprach Victoria (frau Gottsched), ich kurz die meinung sagen, so ist mein rath, die frau gerichtlich zu verklagen. Rost das vorspiel 79; dasz man gerichtlich gegen sie verfahre, bis in den tod die schuldige verfolge. Schiller XII, 435 (M. Stuart 1, 7); er setze gerichtlich zum pfande sein vermögen. Göthe 40, 185; vor gericht geschehend oder geschehen: unzalig vil gerichtliche procesz. Fischart Bodinus (1586) 285; gerichtliche procedierung. 745; gerichtliche klag. Aler 902b; ein gerichtliches verfahren. Steinbach 2, 280; das nimbt anwaldt auch für ein gerichtliche bekantnusz an. Ayrer proc. 2, 2 (529). gerichtliche schenkung, gerichtlicher vergleich, gerichtliches testament Hayme jur. lex. 239; gerichtlicher vertrag, kauf. Campe; 'in engerer bedeutung heiszt bei dem kammergerichte zu Wetzlar gerichtlich, was in gegenwart des vollen gerichtes, d. i. des richters und (der anwälte) beider theile geschiehet, im gegensatze des auszergerichtlichen, wo eine von diesen drei personen fehlet' Adelung (s. gericht 8 sp. 3643); vor gericht oder mit zuziehung von gerichtspersonen: eine sache gerichtlich machen, ein haus, ein gut gerichtlich übergeben. Campe. 2@bb) vor das gericht gehörig: was sonst andere gerichtlicher handlung (vergehen) sein, sollen nach erkantnus (gerichtsurtheil) gestrafft werden. östr. weisth. 6, 181, 5 (17. jahrh.); gerichtlicher fall. Campe; vor gericht anhängig: es war die rede, ob man sich mit einer abbitte begnügen könne, oder ob die sache gerichtlich werden müsse. Göthe 19, 282. 2@cc) zum gericht gehörig, dem gerichte angehörend, im gericht üblich: wann sie (die söhne der rathsherren) an disem (bauern-) gericht geschickt und der gerichtlichen gepreuch und wörter bericht .. worden, macht man nachmals ausz inen die schopfen des statgerichts. Chr. Scheurl in städtechr. 11, 802, 5 (von 1516); von gerichtlicher ordnung und mancherlei formen in burgerlichen sachen. Tengler laiensp. 1b; gerichtliche handlung 116b; in weltlichen und gerichtlichen übungen 3a, vgl. gerichtsübung; nachdem zu jeder wochen drei gerichtliche tag (gerichtstage) sind, und jedes des selben tags zwo audienzen, nemlich zwo stund vor und zwo stund nach mittag gehalten werden sollen. kammergerichtsordn. von 1521 XIX § 1; ausz den gerichtlichen acten zusammen lesen. Fischart Bodin. (1586) 739; (der beklagte ward, da er) auf ergangene vorladung nicht erschienen, sofort in gerichtlichen gehorsam gebracht und eher nicht, bis er die auferlegte geldbusze wegen seines ungehorsams zu bezahlen angelobet, wiederum losgelassen. Klingner dorf- und baurenrechte 4, 80; gerichtliche obrigkeit. tirol. weisth. 2, 190, 3; Braun der bär ist gekommen, des königs gerichtlicher bote. Göthe 40, 21; die pflege des strengen gerichtlichen rechts. 21, 129; gerichtliche thierarzneikunde. Falke thierarzn. 1, 333b; (beim wechsel des richteramts) soll der alte herr richter und ein ehrsamber rath mit gesambter burgerschaft das gericht mit aller gerichtlichen zuegehörung, wie dasselbe in einem ord. inventari begriffen ist, .. (feierlichst) in des neuen richters behausung tragen, und da man hinkumbt, soll ein jeder burgersman den grichtlichen zeug ehender nicht aus der hant nicht lassen, bis der alte richter seine redt vorgebracht und den grichtsstab aus seinen händen gelassen hat, bei der straf 72 D. östr. weisth. 6, 201, 26 (17. jahrh.); sie hätten blos das wandschränkchen mit gutem gerichtlichen siegellack zu verpetschieren. J. Paul leben Fibels 50; gerichtliche schärffe, asperitas judicialis, eine gerichtliche art zu reden, forense dicendi genus. Steinbach 2, 280; Arnobius wandte die gerichtliche beredtsamkeit auf das geistliche an. Schlosser weltgesch. 4, 584; von allen freunden begleitet, trat er (kläger) vor den könig und sprach die gerichtlichen worte. Göthe 40, 6. 2@dd) vom gericht ausgehend: ohne sundere gerichtliche furforderung. Nürnb. pol.-ordn. 48 Baader (von 1482); on alle verrer gerichtliche fürheischung. 49; sein recht ordentlich durch gerichtliche hülfe erstanden und erlanget haben. Schottel 1231; die gerichtliche entscheidung erwarten. 1230; die gerichtlichen pfant- und gantungen. tirol. weisth. 2, 187, 28; die gerichtliche erkantnusz 186, 34; gerichtlicher bescheid, strafbefehl, gerichtliche verfügung, gerichtliches urtheil, aufgebot. 2@ee) wie von einem kritischen gericht ausgehend, dessen urtheil endgültig ist: und sich wunder-grosze poëtenmeister lassen düncken, wann sie irgend einem kitzlichen leser ein sprützendes gelächter und seinen gerichtlichen beifall mögen abjagen. Brandt bericht vom leb. Taubmanns 31. s. gericht 5, b sp. 3640.
6195 Zeichen · 110 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Gerichtlich

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Gerichtlich , adj. et adv. im Gerichte, vor Gerichte, zum Gerichte gehörig, demselben gemäß, darin gegründet. Das gerich…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    gerichtlich

    Goethe-Wörterbuch

    gerichtlich Großschr DjG 3 4,214,18 im, bei, vor Gericht (anhängig, stattfindend); zum Gericht gehörig; den Vorschriften…

  3. modern
    Dialekt
    gerichtlich

    Mecklenburgisches Wb. · +3 Parallelbelege

    gerichtlich rechtsgültig Ro Körkw .

  4. Spezial
    gerichtlich

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    ge|richt|lich I adj. 1 (der Rechtsprechung) iudiziar (-s, -a), legal (-ai, -a) 2 (des Gerichts) dl tribunal, dla curt II…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gerichtlich

17 Bildungen · 7 Erstglied · 9 Zweitglied · 1 Ableitungen

Ableitung von gerichtlich 3 Analysen

ge- + richtlich

gerichtlich leitet sich vom Lemma richtlich ab mit Präfix ge-.

Alternativen: ge-+richt+-lich gericht+-lich

gerichtlich‑ als Erstglied (7 von 7)

Gerichtliche Analyse

Meyers

gerichtlich·e·analyse

Gerichtliche Analyse , chemische, mikroskopische, auch biologische Untersuchung im Interesse der Rechtspflege. Ost handelt es sich bei einer…

Gerichtliche Medicin

Herder

gerichtlich·e·medicin

Gerichtliche Medicin , d.h. Anwendung des gesammten naturwissenschaftl. und ärztl. Wissens auf Lösung von Rechtsfragen, bildet mit der medic…

Gerichtliche Medizin

Meyers

gerichtlich·e·medizin

Gerichtliche Medizin ( Medicina forensis ), die Anwendung der medizinischen Wissenschaft auf die Rechtspflege und die Gesetzgebung. Die g. M…

gerichtlichkeit

DWB

gerichtlich·keit

gerichtlichkeit , f. die übereinstimmung mit den gerichtlichen vorschriften: die gerichtlichkeit des verfahrens ist auszer allem zweifel; di…

gerichtlich als Zweitglied (9 von 9)

Außergerichtlich

Adelung

ausser·gerichtlich

Außergerichtlich , adj. et adv. was außer dem Gerichte ist und geschiehet. Ein außergerichtlicher Befehl eines Richters. Ein außergerichtlic…

außergerichtlich

DRW

außergerichtlich ohne Mitwirkung des Gerichts 17. Jh. LippstadtStR. 87 Faksimile 1709 Mutach 107 Faksimile eintweder gerichtlich oder ausser…

gastgerichtlich

DWB

gastgericht·lich

gastgerichtlich , adj. zum vor., z. b. gastgerichtlicher process, gastgerichtliche frist ( d. h. 24 stunden ), s. Haltaus 588 .

nachgerichtlich

DRW

nachgericht·lich

nachgerichtlich, adv. nach Erledigung des normalen Gerichtsverfahrens wenn ein debitor seine schuldt mit fahrender habe nicht bezahlen kann,…

obergerichtlich

DRW

obergericht·lich

obergerichtlich, adj. auf ein Obergericht (I) bezogen, von diesem ausgehend parthen, so sich durch einen obergerichtlichen von unserer kgl. …

pfleggerichtlich

DRW

pfleggericht·lich

pfleggerichtlich, adj. ein Pfleggericht bildend vgl. pfleggerichtisch pfleg- und landgerichtliche obrigkeiten 1620 Hormayr,SüddArch. I 10 Fa…

stadtgerichtlich

DRW

stadtgericht·lich

stadtgerichtlich, adj., adv. vom Stadtgericht (I) (ausgehend); dem Stadtgericht (I) zugehörig, in dessen Zuständigkeit fallend derselb sache…

Ableitungen von gerichtlich (1 von 1)

ungerichtlich

DWB

ungerichtlich , adj. adv. , nicht gerichtlich Campe. unüblich. vgl. mnl. ongerichtelijk, nl. ongerechtelijk extrajudicialis und unser auszer…

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APA
Cotta, M. (2026). „gerichtlich". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 10. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/gerichtlich/dwb?formid=G08669
MLA
Cotta, Marcel. „gerichtlich". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/gerichtlich/dwb?formid=G08669. Abgerufen 10. May 2026.
Chicago
Cotta, Marcel. „gerichtlich". lautwandel.de. Zugegriffen 10. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/gerichtlich/dwb?formid=G08669.
BibTeX
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