Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
gemächt
gemächt
- ›Abmachung, Vereinbarung, Vertrag, Ordnung, Gesetz; Vermächtnis und dessen Regelung in einer testamentarischen Verfügung‹.
- ›das Gemachte, Geschaffene, Hergestellte in verschiedenen Bereichen, z. B. in Kunst und Handwerk (Bauten, Schule, Speisen); das Machwerk‹.
- ›Produkt der Schöpfung Gottes; Geschöpf, Kreatur‹.
- ›Zusatz bei der Weinherstellung (der der Verbesserung, der Qualität, aber auch der Verfälschung des Weins dienen konnte)‹.
Etymologie: zu mhd.