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fürsprech

nhd. bis sprichw. · 5 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

fürsprech m.

Bd. 4, Sp. 833
fürsprech, m. , verkürzt aus fürspreche, welche volle form aber nhd. selten ist. ahd. furisprëhho, orator (gl. hrab. 970b), mhd. vürsprëche, fürsprëche, woneben aber auch schon und zwar zu anfange des 12. jh. vorsprëche, wortführer (exodus 96, 22. 99, 6 = Milstäter hs. 132, 12. 135, 12), später mitunter bereits gekürzt vorsprëch (Ben. 2, 2, 534 f.). das wort ist mit dem einfachen ahd. sprëhho, sprecher, zusammengesetzt, wobei natürlich einflusz des ahd. furisprëhhan, durch rede oder schrift vertreten oder vertheidigen, in einer sache vertreten, waltete. 11) einer der jemand in einer rechtssache vor gericht vertritt und für diesen das wort führt, ein sachwalter, ein anwalt, auch ein anwalt der zugleich fürbittend spricht oder fürbitte einlegt. nhd. fürspreche, ravilla, est causidicus. voc. theut. von 1482 i7b; fursprech, sindicus. ebenda. daneben aber auch, wie vorhin mhd., vorsprech, meredicus i. e. causidicus. mm 3b. advocatus, ein fursprech, der fur eins bitt, ein vogt, ein zugeruffter sach treiber, coram judice procurator. Eychman a 7a. fursprech, cummuniter loquendo, procurator causarum, orator, advocatus, causidicus. vocab. incip. teuton. f 4a. advocatus heiszt in tütsch ein fürsprech oder ein ratgeb, den man berüfft zuo einer sach, das er darinn raten sol. procurator heiszt auch ein fürsprech und ist der, der da redt usz angeben des advocaten, seiner parthen (clientibus) denen er bystendig sein sol. Keisersberg Marie himmelf. 2c; die advocaten und fürsprechen und notarii und ihres gleichen, die lerent im rechten. dessen narrensch. 141b; das si sich selb verantwort zu allen stunden vor dem gericht und wolt keinen fursprechen haben. H. v. Müglin 108b; ein fründ hat mich vom markt gefürt un zu einem fürsprech. Terentius teutsch 1499 104a; das (dasz) ich disem guoten man kain unrecht nicht enthuon, ob ich im erlaub ain fürsprechen. das frag ich hie an disem rechten. fastnachtsp. 473, 34; herr der richter weis und wol gelart, ... erlaubt uns frauen ainn fürsprechen, der uns künn geben ain rechte ler! 704, 15; ein fürsprech sei euch hie erlaupt, dem ir der sach getraubt und glaupt. 19; er darf auch hie (vor dem burgermeister) kainn fürsprechen weln, sein sach er selber mit worten ercler. 746, 11; herr marschalk, was welt ir rechen, das ir mir habt versagt ainen fürsprechen? ir thut mir groszen gewalt mit euren gerichten manigvalt. 475, 14. advocatus, beystand oder fürsprech. vocabula pro juvent. von 1517 17b. fürsprech. Dasypodius 333d. Serranus r 1b. u 7b. denn das ist das ampt eins fürsprechen, das er die richter bericht die urtheil mit der wahrheit, wenn der fürsprech soll gut, fromb und warhafftig sein. Pauli schimpf u. e. 26b (21); wenn er denn ein lügner were, so were er kein fürsprech. ebenda; der lugete, dasz er denselben fürsprechen odder procurator uberkame unnd als denn die fürsprechen ihr sach setzen das sie u. s. w. 30b; von einem, der ein fürsprechen uber listet und hatt jn der fürsprech das selbs gelert. Wickram rollwagenb. 46b (Kurz s. 59. 2. 3); hie fragistu weytter, ob denn auch die bottel, hencker, juristen, fursprechen und was des gesinds ist, christen seyn mügen. Luther von weltl. oberkeyt (1523) Ciiijb; richter, fursprechen, notarius. dessen dasz man kinder zur schule halten solle (1530) Eiiijb; wer seyn (es ist der ehestand gemeint) braucht, der unkeuscheyt zu weren, hallt ich, der habe hie s. Paulus zum fürsprechen und schutzherrn. dessen das 7. cap. s. Pauli z. d. Cor. (1523) C 1a, s. Ph. Dietz 757a; da hab ich einen fürsprech kent. B. Waldis Esopus 4, 38, 5 (bl. 254a); freilich ein ausbündiger patron und fürsprech, welcher aus dem scharren des volks irre gemacht, kaum mocht die halbe red aussprechen und heraus bringen. Frank moriae encomion 18b; und trawet allein auff jhn (es ist Christus gemeint) als den eynigen mitler unnd fürsprech, der selbs die versönung für euch worden ist. Matthesius Sarepta 43b (1562 61b). vgl. [] unten 3). dennoch, spricht hie der evangelist (Joh. 16), haben wir armen sünder einen ewigen fürsprech beim vatter, der unser mitler ist unnd bleibet nach beyden naturen und vertritt und verbit uns on unterlasz. dessen leichpred. 3, 58b; denn das heyszet eigentlich ein advocat oder fürsprech, der bey einem stehet unnd redet jhm das wort oder erinnert jhn, was und wie er reden solle, und da einer zagen und sincken wil, der einem hertz unnd muth einredet. diesen fürsprechen lernet jhr kinder kennen, der ist gehöret beym vatter. 59a, daneben vorrede bija vorsprech; dasz ich einen ewigen patron und fürsprech bei meinem vater im himmel hette. dessen hist. Christi (1579) 1, 21b. auch findet sich in Alberus dict. ss 1a »causidicus, fürsprech« so wie ss 1b »procurator, fürsprech, ... der des abwesenden sach treibt«, dann ebenda »quem judicem habituri, eundem sentiemus advocatum, der unser richter sein wirt, der wirt auch unser fürsprech und guotter freund sein .i. (i. e.) Christus«, ferner ebenda »syndicus, der sich des gerichts händel versteht, fürsprech u. s. w. rabula, latrator, ein schwetziger fürsprech, für dem niemandt hörn odder zuokommen kann, ... zungendrescher«, und »actio, des fürsprechen klag«. procuratoren, fürsprechen, advocaten und zungendrescher. Kirchhof wendunmuth 128; ein umb einen fürsprechen bitten. dessen milit. discipl. 241. forensis homo, ein fürspräch, redner, der sich der gerichtshändlen bt. Frisius (1556) 581a und danach Maaler 150c; advocatus, ein advocat, fürspräch, beystender. Frisius 45a; invocare advocatum ad causam defendendam, ein fürsprechen anruffen zu schirm seiner sach. ebenda und danach Maaler 150c; advocatio, eins fürsprächen ampt. Frisius ebenda und danach Maaler. fürsprech, advocatus. Calepinus. fursprech, patronus. Frischlin nomenclator 477. fürsprech, advocat, anwald, beistand, beiständer im rechten, ... der in gericht für den kläger oder verklagten das wort thut. Emmelius sylva (Argentorati, Rihel) Kkiijb (1630 Hhiijb). ein vürsprech. Frey gartengesellsch. 59. da rieth der herr burgermeister ... meinem fürspräch. Th. Plater 161; ist bösz zu gericht gehen, wann der fürsprechen zungen müssen sein mit gulden ketten gezwungen. Fischart groszm. 66. fürsprecher, fürsprech, anwald, verwalter, beystandt. Henisch 1307, 42. auff dasz du, mein fürsprech, mir armen möchtest rahten. Weckherlin 320; welchen lärmen zu stillen, ein mit gelt bestochener fürsprech herbey trat. Philander 1, 294. fürsprecher, fürsprech, sachwalter. Matth. Kramer deutsch. ital. wb. (1678) 494b. ein fursprech seyn, causam alicujus agere, defendere. Wilhelmi 2, 103b. causidicus offensator, unglückhaffter fürsprech, der sein sach offt verlieret. Dentzler 1, 126a; sein sach einem fürsprechen darthun, deferre causam suam ad patronum. 2, 119a. werden wir mit einem bauern oder sonst einem, dem wir gearbeitet, unrichtig und müssen wir zu einem rechtsagenten oder fürsprech, wie man solchen kosaken jetzt sagt (ehedem hiesz man sie prokuratoren ...). Gotthelf Jakobs wanderungen cap. 29 (schriften 1861 11, 462). doch beschränkt sich schon im 17. jh. das wort mehr auf Süddeutschland, im besondern die Schweiz, weshalb es auch der sonst so fleiszig aufsammelnde Erfurter Stieler nicht verzeichnet. eben so wenig haben es im 18. jh. Rädlein, Weismann, Kirsch, Steinbach, Frisch, Ludwig, Hederich, Nieremberger, Matthiä, Moerbeek, Weber im dl. universalwb.; es war durch das wegen seines -er der jüngeren zeit geläufigere fürsprecher (s. d.), bei dem es Adelung blosz beiläufig erwähnt, selbst in Süddeutschland verdrängt, noch mehr aber durch das schon im 15. und besonders mit dem 16. jh. sich einbürgernde advocat. nur der Schweiz, welcher der vorhin angeführte Dentzler angehört, bei dem allein das wort aufnahme fand, verblieb dieses, und mit recht sagt Clemens Brentano gesammelte schriften (Frankfurt a. M. 1852) 6, 446 in einer anmerkung fürsprech ist ein treffliches wort für advocat und in der ganzen Schweiz gebräuchlich. als schweizerisch hat es auch Pestalozzi Lienh. u. Gertr. 3, 77: es macht mich etwas lächeln, dasz du so partheiisch sein fürsprech bist. im jahr 1822 wird über das appellationsgericht des cantons Bern berichtet, es prüft, ernennt und beaufsichtigt auch alle anwälde im ganzen kanton und ordnet sie — je nach ihren kenntnissen, fähigkeiten und erfüllten requisiten — entweder in die erste classe der 12 fürspreche, welche einzig das recht haben, partheyen vor dem appellationsgerichte persönlich zu assistieren, oder der 20 prokuratoren, die alle rechtsgeschäfte, mit ausnahme der oberinstanzlichen assistenzen, zu besorgen befugt [] sind, — oder endlich der agenten, welche blosz prozeszschriften von wenig erheblichem belange und gewöhnliche assistenzen vor untern gerichtsstellen zu machen befugt sind. helvetischer almanach für 1822 s. 8. aus dieser stelle werden manche stellen bei Gotthelf, in welchen die drei benennungen: fürsprecher, prokuratoren, rechtsagenten, gebraucht sind, besseres licht erhalten. die folgenden stellen haben alte Züricher gerichtseinrichtungen zum gegenstande: der landgraf (obervogt im Freiamt als leiter eines wegen eines todeswürdigen verbrechens berufenen gerichtes) fragt einen der anwesenden, der nun als fürspreche bezeichnet wird, wie hoch gebannt werden solle. Bluntschli staats- und rechtsgesch. der stadt und landschaft Zürich 1, 201; nachdem nun der kläger einen fürsprechen erhalten und sich mit demselben beredet hat, so eröffnet er die klage, insofern das verbrechen nicht geläugnet wird. 202; zu ihnen (den untervögten) gehörten jedenfalls auch die fürsprechen des klägers und des beklagten. 203; die befugniss, urtheiler zu sein und als fürspreche für den kläger oder den beklagten zu reden, beruhte auf den nämlichen gründen. die fürsprechen wurden aus denen genommen, welche zugleich auch urtheilten. und so darf man mit sicherheit aus der verbreiteten befugniss, fürspreche zu sein, auch schlieszen auf die eben so grosze verbreitung der befugniss als urtheiler zu fungiren. wenn daher noch im jahre 1335 nicht blosz alle 36 räthe (des schultheiszengerichtes, stadtgerichtes), sondern auch die zugezogenen burger schwören müssen, als fürsprechen vor dem schultheiszen keine miethe (kein sie bestechendes geschenk) zu nehmen, so ersieht man daraus, sowie dasz alle diese möglicher weise fürsprecher als auch dasz sie urtheiler sein konnten. 392. in dieser letzten stelle ist also neben fürspreche noch fürsprecher, das auch auf der folgenden seite neben jenem wiederholt wird: da überhaupt jeder ehrbare burger, der vor dem gerichte erschienen, verpflichtet ist, auf die frage des schultheiszen zu antworten, als fürsprecher zu dienen, wenn er den auftrag erhält, und das urtheil zu finden, so können auszer jenen vier fürsprechen auch die andern burger zu beidem genöthigt werden. zwar hält der canton Zürich an fürsprech fest, aber anderwärts in der Schweiz, z. b. in den cantonen Luzern und Zug, ist heute fürsprecher der gebräuchlichere ausdruck, und auch Gotthelf hat diesen oft, wo man das ursprünglichere fürsprech erwarten sollte. aus dieser bedeutung geht dann die nahe liegende folgende hervor: 22) einer der für eine gesammtheit von personen oder eine genossenschaft und in ihrem namen spricht oder das wort führt, ein wortführer, worthalter. nach einigen stürmischen (es ist von comitialtagen die rede) wäre, da es den fürsprechen der gemeinde (es sind die volkstribunen gemeint) an ausdauer nicht fehlte, der zweck erreicht. Niebuhr m. gesch. 2. ausg. 2, 242, aber in der nach Niebuhrs tod erschienenen dritten ausg. geändert in fürsprechern. s.fürsprecher 2) und vgl. fürsprach 2). 33) einer der fürsprache einlegt, der zu gunsten jemandes spricht um für ihn zu wirken, der ein gutes wort für jemand oder andere einlegt. mhd. sol ër mîn vürsprëche wësen, ër frume mich alsô gelësen, daʒ man für guot dulde mich. Rudolfs Wilh. v. Orleans, in Wilh. Wackernagels altd. leseb. 602, 35. daneben auch vorsprëche, s. vorsprech. nhd. berührt fürsprech in manchen der vorhin unter 1) angeführten stellen diese bedeutung oder schlägt selbst in dieselbe über. der gangbare ausdruck aber in dieser bedeutung ist fürsprecher, s. d. 44) darleger, erklärer: da were aber nit ain wunder das (dasz) under so vil tolmetschen und fursprechen mercklich endrung und abfal geschehen, also dasz vil falsch darin were. Reuchlin augenspiegel 16b. Das wort hat seiner bildung gemäsz schwache declination, doch ist mitunter, wie auch bei fürst (s. d.), im dat. und acc. sg. die schwache flexionsendung abgestreift, so dasz es stark zu declinieren scheint. dies aber ist allerdings auch nur scheinbar; wirklich stark würde in der vorhin aus dem helvetischen almanach von 1822 angeführten stelle der pl. fürspreche sein und ein überschlagen des gekürzten fürsprech in die starke declination bekunden, wie sie auch bei fürsprach vorkommt. s.fürsprach 3).
12936 Zeichen · 246 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    fürsprechm.

    Grimm (DWB, 1854–1961) · +2 Parallelbelege

    fürsprech , m. , verkürzt aus fürspreche, welche volle form aber nhd. selten ist. ahd. furisprëhho, orator ( gl. hrab. 9…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Fürsprech

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Fürsprech , soviel wie Sachwalter, Rechtsanwalt.

  3. Sprichwörter
    Fürsprech

    Wander (Sprichwörter)

    Fürsprech 1. Den Fürsprechen ist wie den Beichtigern. – Graf, 418, 155. Der Rechtsanwalt soll anvertraute Geheimnisse be…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit fuersprech

14 Bildungen · 13 Erstglied · 0 Zweitglied · 1 Ableitungen

Zerlegung von fuersprech 2 Komponenten

fuer+sprech

fuersprech setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

fuersprech‑ als Erstglied (13 von 13)

fürsprechamt

DWB

fuersprech·amt

fürsprechamt , n. die pflichtmäszige wirksamkeit eines advocaten, die anwaltschaft, advocatio. wohlredendes teutsch-franz.-lat. wb. 2, 144 b…

fürsprechen

DWB

fuer·sprechen

fürsprechen , 1 1) stellvertretend zu gunsten oder zum besten jemandes oder einer sache sprechen, ihn oder sie vertheidigen, für ihn oder si…

fürsprechenamt

DWB

fuersprechen·amt

fürsprechenamt , n. die pflichtmäszige wirksamkeit eines » fürsprechen « oder advocaten, die anwaltschaft. advocatio, das fürsprechenammt. D…

fürsprechenstuhl

DWB

fuersprechen·stuhl

fürsprechenstuhl , m. der rednerstuhl, von dem der sachwalter oder anwalt vor gericht spricht. mhd. fursprëchenstuol. voc. opt. 4, 138—139 =…

fürsprecher

DWB

fuer·sprecher

fürsprecher , m. , ein jüngeres wort, als fürsprech ( s. d. ), denn ahd. findet sich noch kein furisprëhhari, furisprëhhâri, und mhd., wo di…

fürsprecheramt

DWB

fuersprecher·amt

fürsprecheramt , n. die obliegenheit und wirksamkeit eines anwaltes oder sachwalters, die advocatur. das fürsprecher ampt, advocatio. Wilhel…

fürsprecherei

DWB

fuerspreche·rei

fürsprecherei , f. das einem anwalt oder sachwalter obliegende thun und wirken, die jenen überhaupt zukommende wirksamkeit. advocatia, fursp…

fürsprecherin

DWB

fuersprech·erin

fürsprecherin , f. , ein, wie bereits bei fürsprecher ( s. d. ) bemerkt wurde, zuerst im 14. jh. erscheinendes wort, das aber da nur die näc…

fürsprechersamt

DWB

fuersprecher·samt

fürsprechersamt , n. was fürsprecheramt, fürsprechenamt. fürsprechersamt, cognitura. Kirsch (1723) 2, 125 b und danach Matthiä (1761) 2, 161…

fürsprechin

DWB

fürsprechin , f. 1 1) was fürsprecherin 1): unser l. ( liebe ) fraw ... ist die königin der himmeln, ... die mutter der gnaden, jhr ( die Ro…

fürsprechlein

DWB

fuersprech·lein

fürsprechlein , n. ein wenig geltender, gering geachteter anwalt oder sachwalter. das dim. von fürsprech ( s. d. ). pusillus causidicus, ein…

fürsprechung

DWB

fuersprech·ung

fürsprechung , f. 1 1) das sprechen eines anwaltes für den oder die von ihm vertretenen vor gericht oder dem richter, auch das mit fürbitte …

Ableitungen von fuersprech (1 von 1)

fürspreche

DWB

fürspreche , m. , s. DWB fürsprech .