Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Formel f.
Formel f.
Formel f. ‘feststehende Wendung, Floskel, kurze Begriffserklärung’. Lat. formula ‘Norm, Maßstab, Gesetz, bestimmte Fassung’, Deminutivum zu lat. forma, daher eigentlich ‘kleine Gestalt’ (s. Form), wird im 16. Jh. als Ausdruck des römischen Rechts in die dt. Rechtssprache aufgenommen zur Bezeichnung feststehender, sich wiederholender verbaler Wendungen in juristischen Verfahren (vgl. Eides-, Schwur-, Strafformel). Die älteste Form lautet Formul (so gelegentlich noch im 18. Jh.). Im 18. Jh. wird Formel ein Terminus der Naturwissenschaften und gilt für aneinandergereihte chemische Zeichen, für eine mathematische Buchstabengleichung, schließlich für eine Zeichenreihe überhaupt. – Formular n. ‘auszufüllender Vordruck, Fragebogen’, aus lat. formulārius Adj. ‘zu den Rechtsformeln gehörig’ bzw. dessen substantiviertem Neutrum formulārium, das im 16. Jh. Bezeichnung für vorgeschriebene, festgefügte und notierte Rechts-, Brief- und Redeformeln wird. formulieren Vb. ‘in eine angemessene sprachliche Form bringen, in Worte fassen’, im 19. Jh. aus frz. formuler (zu frz. formule, lat. formula entsprechend) entlehnt. Formulierung f. ‘sprachlicher Ausdruck, sprachliche Fassung’ (19. Jh.).