Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Fiscāl
Der Fiscāl , des -es, plur. die Fiscäle, aus dem mittlern Lat. Fiscalis, eine öffentliche Person, welche über die Gerechtsamen des Fisci, d. i. der landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wacht, und die Verletzung beyder im Nahmen des Landesfürsten zur Klage bringt. Daher Kammer-Fiscal, welcher auch nur Fiscal schlechthin heißt, welcher das Beste der Kammer in Acht nimmt, Hof-Fiscal, Jagd-Fiscal, General-Fiscal, der allen Fiscälen eines Landes vorgesetzet ist, Reichs-Fiscal u. s. f. S. diese Wörter. Fiscalische Sachen, Rechtshändel, welche de…