Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Feme f.
Feme f.
Feme f. ‘mittelalterliches (ursprünglich westfälisches) Freigericht, bei dem von Freien unter Königsbann Recht gesprochen wird; unautorisierte gerichtliche Selbsthilfe’. Die Etymologie ist ungeklärt. Bezeugt sind mnd. vēme ‘Ächtung, Gericht, Landfriedensgericht, Freigericht’, mhd. veme ‘Verurteilung, Strafe, heimliches Freigericht’, mnl. vēme, veem, nl. veem. Versuchte Anschlüsse an Fehde, Feind (s. d.) oder lat. poena ‘Sühne, Strafe, Qual’ (s. Pein) sind unbefriedigend. Das im Nhd. untergegangene Wort wird in nd. Lautgestalt Feme in der Literatur des 18. Jhs. (Möser, Goethe u. a.) erneuert. – verfemen Vb. ‘außerhalb des Gerichtsschutzes stellen, verurteilen, ächten’, mhd. vervemen, verfeimen, mnd. vorvēmen, afries. forfema.