Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
erlaubt
erlaubt , licitus, concessus: das erlaubte und unerlaubte bedeutet dasjenige, was mit einer blosz möglichen practischen vorschrift in einstimmung oder widerstreit ist, pflicht und das pflichtwidrige, was in solcher beziehung auf ein in der vernunft überhaupt wirklich liegendes gesetz steht, und dieser unterschied der bedeutung ist auch dem gemeinen sprachgebrauch nicht ganz fremd. Kant 4, 106 ; erlaubt ist eine handlung, die der verbindlichkeit nicht entgegen ist. 5, 22; eine handlung, die weder geboten noch verboten ist, ist blosz erlaubt. 5, 23; ein erlaubtes oder unerlaubtes vergnügen; der …