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Eigenen

mhd. bis nhd. · 11 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Adelung
Anchors
12 in 11 Wb.
Sprachstufen
3 von 16
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26
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24

Eintrag · Adelung (1793–1801)

Eigenen

Bd. 1, Sp. 1672
Eigenen, zusammen gezogen eignen, verb. reg. welches theils als ein Activum, theils aber auch als ein Neutrum üblich ist. 1) Als ein Activum, eigen machen, eigenthümlich übergeben, widmen. Wie das Fett am Opfer Gott geeignet war, Sir. 47, 2. Der Herr von Schönaich eignet sein Herz mit aufrichtigster Neigung so seltener Tugend, Gryph. Diese Bedeutung ist im Hochdeutschen selten geworden, seitdem in einigen Fällen zueigenen dafür üblicher geworden. Ehedem sagte man auch vereigenen für veräußern. 2) Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, doch nur noch zuweilen als ein Impersonale, theils von demjenigen, was man mit Recht fordern kann, was einem gebühret, das eigenet mir; theils von demjenigen, was man andern zu leisten schuldig ist, mit der dritten Endung der Person. Beyde Bedeutungen sind im Hochdeutschen veraltet, doch heißt es in der letzten noch zuweilen in den Kanzelleyen: Wie es einem treuen Diener eignet und gebühret. Sie wußten nicht, was ihnen eignete und gebührete, Opitz. Anm. Schon Ottfried sagt, sih eiginen, für sich zueigenen. Das Schwed. egna und Dän. egne bedeuten so wohl zueignen, als gebühren, sich geziemen. Eignen ist das Intensivum von einem im Hochdeutschen längst veralteten Zeitworte, welches haben bedeutete, und bey dem Ulphilas aigan, bey dem Kero und Ottfried eigan, bey dem Isidor eigun, bey dem Notker heigen, im Angels. agan, im Schwed. aega, im Isländ. eiga, im Dän. eye, im Griech. εχειν lautet. Dieses Zeitwort ist noch jetzt im Nieders. üblich, wo es für berechtiget seyn, zu fordern haben, verdienen, so wohl persönlich als unpersönlich gebraucht wird. Ich eige oder mir eiget, competit mihi. Das Kind eiget Schläge, es verdienet Schläge. S. Eigen, das Beywort.
1724 Zeichen · 29 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    eigenenswv.

    Mhd. Handwörterbuch (Lexer) · +4 Parallelbelege

    eigenen swv. BMZ eigen machen, zusprechen Hätzl. Evang. 250 b . einen dem tôde eigenen Loh. 5263. 5707. dô wolt er uns g…

  2. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    eigenensw. V.

    Köbler Mnd. Wörterbuch · +3 Parallelbelege

    eigenen , sw. V. Vw.: s. ēgenen (1) L.: Lü 92b (eigenen)

  3. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Eigenen

    Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege

    Eigenen , zusammen gezogen eignen, verb. reg. welches theils als ein Activum, theils aber auch als ein Neutrum üblich is…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit eigenen

15 Bildungen · 1 Erstglied · 10 Zweitglied · 4 Ableitungen

Zerlegung von eigenen 2 Komponenten

eige+nen

eigenen setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

eigenen‑ als Erstglied (1 von 1)

eigenen als Zweitglied (10 von 10)

beeigenen

Lexer

be-eigenen swv. einem ein gut gerichtlich als freies eigentum übergeben. was ich gut hab schol alles peaygent werden zu kreftung des gotsdin…

enteigenen

KöblerMhd

ent·eigenen

enteigenen , sw. V. nhd. enteignen Hw.: vgl. mnl. onteigenen Q.: Ack (nach 1400) E.: s. ent, eigenen W.: nhd. enteignen, V., enteignen, DW2 …

geeigenen

Lexer

ge-eigenen swv. BMZ zueignen mit dat. Myst.

tôêⁱgenen

MNWB

tôêⁱgenen , ° -ê(i)ngen (Köln. Bibel [Ku a ] II Kön. 8, 11), swv. : 1. zuweisen, „ vnn so he [ Parner edder Capellan ] duͤchtich wert erkant…

tōeigenen

KöblerMnd

tōeigenen , sw. V. Vw.: s. tōēgenen

Vereigenen

Campe

ver·eigenen

Vereigenen , v. trs . zum Eigenthum geben, besonders ein bisheriges Lehengut zum Eigenthnm übergeben, zu einem eigenen Gute machen. »— um ey…

vorêⁱgenen

MNWB

vor·eigenen

vorêⁱgenen , swv. , 1. übereignen, als Eigentum übergeben, das Eigentumsrecht übertragen , sik v. lâten. 2. zu eigen machen, sik v. sich ane…

īneigenen

KöblerMhd

īneigenen , sw. V. nhd. „eineignen“, aneignen, zueignen Q.: LexerHW (15. Jh.) E.: s. īn, eigenen W.: nhd. DW- L.: LexerN 3, 256 (în eigenen)

Ableitungen von eigenen (4 von 4)

beeigenen

Lexer

be-eigenen swv. einem ein gut gerichtlich als freies eigentum übergeben. was ich gut hab schol alles peaygent werden zu kreftung des gotsdin…

enteigenen

KöblerMhd

enteigenen , sw. V. nhd. enteignen Hw.: vgl. mnl. onteigenen Q.: Ack (nach 1400) E.: s. ent, eigenen W.: nhd. enteignen, V., enteignen, DW2 …

geeigenen

Lexer

ge-eigenen swv. BMZ zueignen mit dat. Myst.

Vereigenen

Campe

Vereigenen , v. trs . zum Eigenthum geben, besonders ein bisheriges Lehengut zum Eigenthnm übergeben, zu einem eigenen Gute machen. »— um ey…