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Drogen

mnd. bis Dial. · 5 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
Anchors
5 in 5 Wb.
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1

Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Drogen

Bd. 5, Sp. 206
Drogen (Drogeriewaren, v. holländ. dro[o]g, trocken; weniger gut Droguen, vielleicht von trochisci, einer alten Arzneiform, Pillen; Trochisten, die Händler mit solchen Dingen), Apothekerwaren, in Süddeutschland Materialwaren, heißen alle rohen oder halb zubereiteten Produkte der drei Naturreiche, die hauptsächlich in der Medizin und in der Technik benutzt werden; auch sind D. Präparate aus Hüttenwerken und chemischen Fabriken zu gleichem Gebrauch. Der Inhaber einer solchen Handlung heißt Drogist, das Geschäft selbst Drogeriehandlung. Viele Drogisten in Deutschland handeln auch mit Farbewaren, Apothekergerätschaften etc. Unter ihren rohen Produkten nehmen Wurzeln, Hölzer, Rinden, Blätter, Blüten, Früchte, Samen, Harze, Gummiarten und Ole die wichtigste Stelle ein. Der Drogist versorgt in erster Reihe die Apotheken, häufig aber betreibt er nebenbei oder ausschließlich Detailhandel (Detaildrogist), wo dann dem Publikum Gelegenheit geboten ist, die D. und gewisse als Arzneimittel zu benutzende Präparate billiger als in der Apotheke einzukaufen. Gemischte Arzneiwaren und stark wirkende (giftige) D. darf der Drogist nach der Verordnung vom 27. Jan. 1890 im Detailhandel nicht verlaufen, namentlich darf er nicht Verordnungen der Ärzte anfertigen. In Dresden, Leipzig, Berlin, Hamburg etc. bestehen Drogistenfachschulen, die Botanik, Chemie, Waren-, speziell Drogenkunde, auch kaufmännische Wissenschaften lehren und z. T. fakultative Gehilfenprüfung eingeführt haben. Der Deutsche Drogistenverband (Vereinsorgan die »Drogisten-Zeitung«, Leipz., seit 1875) subventioniert die Drogistenakademie in Braunschweig, die in zweijährigem Kursus Drogistengehilfen weiter ausbildet. Drogenkunde, soviel wie Pharmakognosie. Vgl. Buchheister, Handbuch der Drogistenpraxis (1. Teil, 7. Aufl., Berl. 1903; 2. Teil, 4. Aufl. 1902); Cracau, Der Drogist (Zittau 1895, 3 Bde.); Sonnenfeld, Gesetzsammlung, betreffend den Handel mit D. und Giften (Berl. 1902); »Drogistenzeitung« (Wien, seit 1886). Weitere Literatur bei »Pharmakognosie« und »Warenkunde«.
2062 Zeichen · 33 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    drogenst. V.

    Köbler Mnd. Wörterbuch · +1 Parallelbeleg

    drogen , st. V. Vw.: s. drēgen (2)

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    DROGEN

    Grimm Neubearbeitung (1965–)

    DROGEN-. 1 zu droge 1 :

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Drogen

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Drogen ( Drogeriewaren , v. holländ. dro[o]g , trocken; weniger gut Droguen , vielleicht von trochisci , einer alten Arz…

  4. modern
    Dialekt
    dr²genV.

    Westfälisches Wb.

    dro²gen V. [verbr.] 1. trocken werden, nach und nach seine Feuchtigkeit verlieren. Et dröüget guet fandāge ( Dor Wl ). —…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit drogen

32 Bildungen · 28 Erstglied · 2 Zweitglied · 2 Ableitungen

Zerlegung von drogen 2 Komponenten

dro+gen

drogen setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

drogen‑ als Erstglied (28 von 28)

Drogenabhängige

LDWB2

Dro|gen|ab|hän|gi|ge m./f. (-n,-n) droghé (-gada) m.(f.) , dependënt(-a) da droghes m.(f.)

drogenabhängiger

DWB2

drogenabhängiger m. : 1972 in: H.-G. Meyer einfluß d. engl. 108.

Dr²genap

WWB

droge·nap

Dro²ge-nap m. [Enr] Drgenapp ( Enr Sw ) ruhige, wenig sprechende Person.

drogenhaftich

LW

drogenhaftich, betrügerisch; adv. -haftigen u. -haftichliken, drogenhafticheit, Betrügerei.

drogen als Zweitglied (2 von 2)

ūtdrogen

KöblerMnd

ūtdrogen , sw. V. Vw.: s. ūtdrȫgen*

Ableitungen von drogen (2 von 2)

drogene

LW

drogene, f. Betrug; Betrügerei.

gedrogen

LW

ge-drogen, trocken werden.