Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Dispensation
Dispensation
dispensieren Vb. ‘von Verpflichtungen befreien, beurlauben’, im 13. Jh. aus mlat. dispensare ‘Freiheit von bestehenden Bestimmungen gewähren, Straflosigkeit (für künftige Rechtsvergehen) zugestehen’, lat. dispēnsāre ‘genau abwägen, austeilen, regulieren’, Intensivbildung zu lat. dispendere (dispēnsum) ‘auswägen, austeilen’, entlehnt, zu lat. pendere (pēnsum) ‘(ab)wägen, erwägen, beurteilen, schätzen’ und dis-. Ursprünglich und bis heute ein Ausdruck der Kirchensprache ‘von der Einhaltung eines kirchlichen Gebots befreien’, seit dem 17. Jh. in allgemeinerem Sinne auch in der Sprache der Verwaltung üblich. – Dispens m. f. ‘Befreiung von einer Verpflichtung, Ausnahmebewilligung, Urlaub’ (Anfang 16. Jh.), von mlat. dispensa ‘Befreiung von einem kirchlichen Gesetz’; geläufig in der Sprache der Kirche, während die Sprache der Verwaltung älteres gleichbed. Dispensation f. bevorzugt, mhd. dispensācion (13. Jh.), aus lat. dispēnsātio (Genitiv dispēnsātiōnis) ‘das Abwägen, das Einrichten’, mlat. ‘Anordnung, Befreiung’.