Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Diäten F.
Diäten, F. Pl., ›Geldleistungen des Staates an die Abgeordneten des Parlamentes die insbesondere die Aufwendungen und Un- kosten ausgleichen und damit mittelbar die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern sollen‹, 18. Jh. (1714) Lw. mlat. dieta, F., ›Versammlung, Tagegeld der Versamm- lungsteilnehmer‹, zu lat. dies, M., F., ›Tag‹