Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Bremen N.
Bremen, N. ›ein Bundesland‹, 781/2 as. ›an den Rändern‹, vgl. idg. *bherem- (1), V., Sb., ›hervorstehen, Spitze, Kante‹ brevi manu traditio, lat., F., ›Öbergabe kurzer Hand‹, ›eine besondere Art der Öbereignung beweglicher Sachen die vor- aussetzt daß der Erwerber bereits im Besitz der Sache ist so daß die Einigung über den Eigentumsübergang zur Öbereignung genügt und eine Öbergabe ausscheidet‹