Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
behaupten
behaupten
behaupten Vb. ‘ohne Beweis mit Bestimmtheit für wahr erklären, seine Meinung ausdrücken’. Von mhd. houbet ‘Kopf, Haupt, Oberhaupt’ (s. Haupt) ist das Verb mhd. houbeten, houpten ‘als Haupt anerkennen’, reflexiv ‘sich als Haupt ansehen’ abgeleitet, zu dem spätmhd. behoubeten ‘festhalten, bekräftigen’ tritt, das in die Rechtssprache (eine Sache, einen Rechtshandel behaupten, eigentlich ‘sich als Haupt einer Sache erweisen’) aufgenommen wird. Anfang des 16. Jhs. auch in der Fachsprache des Militärs ‘mit Erfolg verteidigen’. Die heutige Bedeutung ‘erklären, seine Meinung ausdrücken’, die sich unmittelbar aus der Rechtssprache ableiten läßt und im 17. Jh. in Gebrauch kommt, wird vermittelt durch Wendungen wie seine Meinung, seine Aussage behaupten (‘verteidigen’). Ein vereinzelter Frühbeleg mhd. behoubeten ‘enthaupten’ (13. Jh.) bleibt ohne Nachfolge. – Behauptung f., Ende des 16. Jhs., entsprechend den Bedeutungen von behaupten.