Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Bandit m.
Bandit m.
Bandit m. ‘Räuber, die Gesellschaft bedrohender Übeltäter’ ist eine Entlehnung zu Anfang des 16. Jhs. aus ital. bandito, dem Part. Perf. von ital. bandire ‘verbannen’. Da außerhalb des Gesetzes Stehende sich zum Straßenraub zusammenschlossen, gilt bandito für den Verbannten, der als Übeltäter, als Straßenräuber lebt, und gelangt über schweizerdeutsche Schriftsteller, anfangs in dieser Doppelbedeutung, ins Dt. Ital. bandire ist wahrscheinlich germ. Ursprungs (vgl. got. bandwjan ‘ein Zeichen geben, andeuten’), vermischt sich aber mit lautähnlichem ital. (älter) bannire ‘verbannen’ und übernimmt dessen Bedeutung; nach mlat. bannire, das ebenfalls aus dem Germ. stammt und ein germ. Verb fortsetzt, das in nhd. bannen (s. d.) erhalten ist.