Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Auslieferung F.
Auslieferung, F. »zwangsweise Verbringung einer Person ins Ausland auf Ersuchen eines ausländischen Staates zwecks Strafverfolgung oder Strafvollstreckung« »Übergabe, Aushändigung« 1504, s. aus, Lieferung