AUSLÄNDISCH adj. mhd. ûzlendisch, -landisch,
mnd. ûtlandesch, -lendisch, -landisch,
vgl. auch ahd. exules ûzlenti
ahd. gl. 2,334,5 S./S.; wie ausländer
wohl nicht von ûzlant
herzuleiten. 1
aus einem anderen rechtsgebiet, einem anderen kulturkreis stammend, fremd, exotisch, vgl. ausland 1
u. 2: 1340 ûzlandish, wegevertik lebin
status viae, fundgruben 1,396b H. ⟨M14.jh.⟩ unse erbe ist gekart zu vremdin, unse husir zu uzlendischin Cranc
169 Z. ⟨u1375⟩ er
(Jesus am kreuz) wart recht als ein pilgreim vnd ein auslendischer
(alienus) gemacht seinen prudern Johann v. Neumarkt
3,116 K. 1459 so wolten wir derselben auslendischen burger hewser, die in der stat, oder vorsteten gelegen sein, mit wissen verkauffen, vnd solh geld zu derselben auslender handen erlegen
copeyb. Wienn 171 Z. 1548 wie aber gemeinlich in allen dingen menschlichem fürwitz froͤm̄de, seltzame vnnd außlendische ding am werdisten vnnd anmuͤtigsten .. sind Stumpf
chr. 1,2a. 1583 ein könig, der erzeigete sich nicht allein gegen seinen burgern und underthanen, sonder auch gegen den frömbden unnd außlendischen, jeder zeit freundtlich Wetzel
reise 133 LV. ⟨v1624⟩ haben doch die ausländischen völcker auch Adams leib und seele Böhme
theosophia (1730)10,68 faks. ⟨1787⟩ ein kind muß erst den boden kennen lernen, worauf es gebohren ist, .. eh es etwas ausländisches fassen kann Heinse
4,60 Sch. 1835 er legte ihnen traktate vor in den ausländischsten sprachen Gutzkow
charaktere 1,211. ⟨1836⟩ ein buntes wollenes tuch, welches sie um das haupt trug, gab ihr ein ausländisches ansehen Immermann
7,74 B. 1873 ich kenne eine blondine, ein schlankes ausländisches mädchen, eine feueräugige jungfrau Raabe
10,301 H. ⟨1946⟩ wenn sie den ausländischen sender hören, werden sie aus angst vor dem gehörten niemandem mitteilung machen Oelfken
logb. [1955]208. 1970 exotisch, das heißt nichts anderes als fremd, ausländisch Knobloch
tägl. geöffnet 77. 1996 winzige ortschaften .. liegen am weg, in denen ausländische autokennzeichen bewundert .. werden
frankf. allg. ztg. (27.6.) R 5e. 2
abwesend, außer landes befindlich, auswärtig; verbannt: 1425 waz Gregor von sinis auslendischin bruder wegin uffgehabin had, kummit der bruder wedir, zo eyne sich Gregor mit sinem bruder vmbe daz gut
bautzener stadtgerichtsb. 27 N. 1499 ein yeder, der in einem testament zu erben gemacht oder gesetzt, ist er gegenwertig, so soll er haben vier monat, ist er aber abwesig oder ußlendisch, der soll ein jar haben
qu. privatrechtsgesch. Dtlds. 1,1,155 B. 1542 auch unsers abwesens, do wir zu etlichen hohen obliegen gemeine christenheit belangende auslendisch gewesen
kurmärk. ständeakten 1,205 F. ⟨1555⟩ dieser kaiser Otto hatt viel einheimische vnd auslendische kriege gefuret Agricola
ausgew. w. 7,166 P. ⟨1599⟩ das erste priuilegium vnd freyheit eines verwiesen außlendischen menschen ist, daß jhme niemandt darff neidig seyn, sondern viel mehr ein mitleyden mit jm tragen muß Albertinus
sendtschreiben (1603)3,39b.Fröhlich