Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Aufgebot N.
Aufgebot, N. »öffentliche (gerichtliche) Aufforderung an unbekannte Beteiligte vor einer beabsichtigten Änderung der Rechts- lage Tatsachen anzugeben oder Rechte geltend zu machen« zuerst »aufgebotene Mannschaft«, »Heeresaufgebot« 15. Jh., »Aufgebot« 1325 Iglau, »Verkündigung der Eheschließungsabsicht« 1557?, 1709, s. auf, bieten