Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Aufgebotsverfahren N.
Aufgebotsverfahren, N., »in besonderen Fällen (z.B. Ausschließung des Eigentümers eines Grundstückes) anzuwendendes besonderes Verfahren der Durchführung eines Aufgebotes«, 19. Jh.?, s. Aufgebot, Verfahren