Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Ächtung
1Acht f. ‘Recht- und Friedlosigkeit’, d. h. ‘Ausschluß aus der Gesellschaft’ (der Ausgeschlossene konnte von jedermann verfolgt und straflos getötet werden), ahd. āhta (11. Jh.), mhd. āhte, æhte, mnd. mnl. achte, nl. acht, aengl. ōht ‘(durch Rechtsspruch angeordnete) Verfolgung, Friedlosigkeit’ läßt sich mit ir. ēcht ‘Totschlag (aus Rache)’ verknüpfen. Außerhalb des Westgerm. (*anhtō?) und des Kelt. sind weitere Verwandte nicht mit Sicherheit feststellbar, so daß die Herkunft des Wortes ungeklärt bleibt. Im Mittelalter ist die von der weltlichen Gerichtsbarkeit ausgesprochene Acht oft verbunde…