Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
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das der abgeschichte bruder do kegen nicht reden mochte1436 Stobbe,Beitr. 118 Faksimile
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Eheleute sollen macht ... haben, ihre güter ... einander rechtmässiger weise zu geben, ohne ... wiederrede ihrer rechten erben, darunder auch die abgeschichtete kinder voriger ehe mit begriffen seyn sollen1740 (1601) MünsterPolO. 13 Faksimile
- Gutzeit,Livl. I 16 Faksimile