Eintrag · Adelung (1793–1801)
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Ablohnen, verb. reg. act. den völligen verdienten Lohn geben; ingleichen, mit Reichung des bedungenen Lohnes verabschieden. Gesinde ablohnen. Zimmerleute, Mäurer, Handlanger ablohnen. Eine Gesellen ablohnen, bey einigen Handwerkern. So auch die Ablohnung.
Lautwandel-Kette
Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart
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15.–20. Jh.
NeuhochdeutschAblohnen
Adelung (1793–1801) · +5 Parallelbelege
Ablohnen , verb. reg. act. den völligen verdienten Lohn geben; ingleichen, mit Reichung des bedungenen Lohnes verabschie…
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Wortbildung
Komposita & Ableitungen mit ablohnen
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Keine Komposita gefunden — ablohnen kommt in keinem anderen Lemma als Erst- oder Zweitglied vor.