Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
zwar Konj.
zwar Konj.
zwar Konj. mit einräumender Funktion, gewöhnlich mit einer adversativen Konj. korrespondierend (vgl. zwar … aber, jedoch, doch); häufig in der Fügung und zwar als Einleitung einer Erläuterung von Vorausgegangenem (vgl. wir fahren morgen, und zwar früh). Die meist adverbiell gebrauchte präpositionale Fügung ahd. zi wāre ‘in Wahrheit, wahrhaftig, in der Tat, freilich’ (8. Jh.), mhd. ze wāre, zusammengezogen zewāre, zwāre ‘wahrlich, fürwahr’, frühnhd. zwar (15. Jh.), mnd. twār, tware(n) besteht aus der unter zu (s. d.) behandelten Präposition und dem substantivierten Neutrum des unter wahr (s. d.) dargestellten Adjektivs. Aus dem eine Bestätigung ausdrückenden Adverb entwickelt sich (zuerst im Mnd.) bei Anschluß eines Einwands, eines Widerspruchs (vgl. du spottest … — neyn zwar, ich spotte nicht, 16. Jh.) eine einräumende Konjunktion, die ein Satzglied einführt, „dessen Inhalt anerkannt wird, obwohl ein damit verknüpftes Satzglied gegen dessen Bestehen zu sprechen scheint“ ( Syntax 3 (1928) 354), vgl. man sagt zwar, die Gedancken seien zollfrei, aber nicht bei Gott (17. Jh.).