Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zuträglich adj.
zuträglich , adj. , nur gelegentlich und n. m. ü., ' vorkommend ': der zuträglichen schäden einer M. Böhme roszarznei (1618) 7 ; ein zuträglicher fall Kramer 2, 1114 a . wie zutragen fördern, nützen. 1) in früherer zeit allgemein: keusche pfaffen sind dem bischof nicht z. Luther 10, 2, 150 W.; ihr gesetz ... so ihn z. waren ( zu ihnen paszten ) 24, 555 W.; das dem reich uberaus z. sein wurde, das C. zum künige gesetzet ... were B. Faber Saxonia (1563) 266 a ; als sein pfarner gar z. ( hilfreich ) und zur hand gewesen Mathesius Syrach (1586) 3, 104 a ; es seyn aber die zeitungen ... einem fürst…