Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zueignung f.
zueignung , f. , frühnhd., vereinzelt zueigung. 1 1) im rechtlichen sinne besitzübergabe: addictio Frisius 30 a , oder besitzübernahme: es ist aber die zueignung oder besitznehmung eine anzeige des vorsatzes, dasz man eine sache brauchen, und sich, wo möglich, gegen einen jeden durch rechte mittel wehren wolle, welcher .. sie zu seinem gebrauche anwenden mögte J. B. Basedow method. unterricht (1764) 114 , oder auch ersitzung: usucaptio zueignung eines dinges durch lange niessung nomenclator ( Hamburg 1634) 520. 2 2) vereinzelt entspricht es einigen abgeleiteten anwendungen von zueignen. 2@a a)…