Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
wi(e)derkauf m.
wi(e)derkauf , m. , was rückkauf, wiedereinlösung ( s. d. ). mhd. widerkouf, mnd. wedderkop, mnl. wedercoop. auch bezeichnung für ein zinsgeschäft ( s. 1 b), bei dem der verkäufer gegen die sog. hauptsumme und bei zahlung von zinsen ( s. 3 zins A 1, 2, teil 15, sp. 1484) ein besitztum ( bes. grundbesitz ) mit dem vorbehalt veräuszert, es nach vertraglich festgelegter frist zurückzukaufen. das vorwiegend rechtssprachlich gebrauchte wort ist seit dem 13. jh. bezeugt, kann aber bis in die zeit der ersten wirksamen, sich bes. gegen den geldzins richtenden kanonischen zinsverbote (12. jh. ) zurückr…