wardein,
m. münzprüfer, erzprüfer. 11)
ein lehnwort aus dem romanischen, durch das niederländische vermittelt. mndl. wardijn
ist umbildung eines nordfranz. wardien (
für gardien),
mlat. guardianus '
aufsichtsbeamter'
; indem anlehnung an waerd '
wert', waerdeeren '
abschätzen'
erfolgte, nahm das wort die besondere bedeutung '
aufseher über die münze'
an, in der es nach Deutschland übertragen wurde. es erscheint am anfang des 15.
jahrh. in den Rheinlanden, zunächst in der form auf -in: wardyn
zeitschr. f. gesch. d. Oberrheins 2, 424 (1409);
ferner waradin Diefenbach-Wülcker 894 (
Weim. archiv 1523); wardin Rollenhagen
Froschmeuseler M 4
a (1, 2, 14). Hake
bergchronik (
um 1600) 84; gwardin Schreittmann
probierbchlin (1578) 52
a.
die gewöhnliche form wardein
kann auf wardîn
zurückgeführt werden, doch scheint auszerdem ein nordfranz. wardain
darin enthalten, das auf mlat. *guardanus
zurückführt (wardain,
Lüttich 1323,
bei Godefroy 8, 324,
daneben wardans; eswardeins
ordonnances de Liège 1, 463,
v. j. 1414
u. ö.),
dazu mengl. wardein (
daneben wardane) Stratmann-Bradley 669; waerdeyn
und weerdeyn '
praefectus monetae' Kilian 649,
mnd. werdein Schiller-Lübben 5, 674.
ostfries. urkundenb. 2, 449 (1495),
kölnisch werdeyn
akten z. gesch. d. st. Köln 2, 556, 1 (1475).
auf wardeie
führt der pl. mnd. wardeyen Schiller-Lübben 5, 600,
bei Lessing 11, 273 wardaien.
vereinzelt erscheint wardian
bei Halke
handwb. der münzkunde 384. —
der noch empfundene zusammenhang mit mlat. guardianus
führt dazu, dasz man im anlaut auch gu
setzt: guardein Mathesius
Sarepta (1587) 136
b (wardein 59
a,
in der ausgabe von 1579
auch quardein
nach Göpfert 71,
an quartieren (
s. d.) '
die scheidung durch die quart vornehmen'
angelehnt?), Minerophilus (1730) 707 (
von waradein
auf guardein
verwiesen),
auch Jacobsson 4, 591
a, Krünitz 233, 334 (
auch quardein), Lampadius
handwb. d. hüttenkunde (1817) 216
führen noch diese form (
neben wardein)
an; gwardin Schreittmann
a. a. o. Schmeller 2, 988 (16.
jahrh.). —
häufig erscheint ein zwischenvokal: waradin Diefenbach-Wülcker
a. a. o.; waradein Mathesius
Sarepta (1571) 55
b. Stieler 1482. 2411 (
neben wardein). Dentzler 2, 342. Minerophilus 707. Jacobsson 4, 591
a (
neben wardein). —
den plur. bildet Ercker,
beschr. aller mineral. ertzt (1580) 2
b gwardeinen, Kretschmann (1784
ff.) 5, 129 wardeins. —
mnd. werdein (
vgl. auch werdeiner
neben wardeiner)
zeigt, dasz auch in Deutschland anlehnung an wert
stattgefunden hat, wie auch noch belege aus neueren schriftstellern (
u. 2
c)
einen zusammenhang mit wert
hervortreten lassen. 22)
während im romanischen nur die allgemeinere bedeutung '
aufsichtsbeamter'
nachgewiesen ist (
in den ordonnances de Liège z. b. eswardein des bleis, des vins, des drappiers 1, 463. 469. 476),
auch im mnd. neben '
münzprüfer'
noch '
wertbestimmer von tuchwaren' Lübben
handwb. 573
a vorkommt, herrscht im hd. ausschlieszlich die verengte bedeutung. 2@aa)
zuerst erscheint wardein
als münzbeamter, der die auszumünzende metallmasse und die münze selbst auf ihren vorgeschriebenen metallgehalt untersucht: auch sal der wardyn, der die ysen hat, das gelt offcziehen (
abwägen) und nach dem lod verschen, ee man es münczet
zeitschr. f. gesch. d. Oberrheins 2, 424 (
münzverein zwischen Pfalz, Baden u. Speier 1409);
s. f. g. wollen auch etlich personen ... darzu ordnen, die uff die montz sehen sollen, auch ein wardeyn setzen, damit der montz gleich und eyntrechtig mocht nachgegangen werden
acten der ständetage Preuszens 5, 659 (1521); so du nach der feinen marck probiren wilt, wie es die müntzmeister, gwardin und goltschmid
etc. pflegen zu brauchen Schreittmann
probierbchlin 52
a; es waren die müntzmeister und eisenschneider bapsts diener und hetten keinen probierer, auffzieher, noch wardein, machten also falsche müntz Reiszner
Frundsberg 140
b.
im folgenden wird er hinter dem münzmeister genannt: das ain jede obrigkeit zu irem munzen redlich und bericht munzmaister, wardein und probirer zu bestellen phlichtig sein soll
reichstagsakten, jüng. reihe 3, 617 (1522); wie Eheberg
über das ält. deutsche münzwesen und die hausgenossenschaften 171
zeigt, wurde im 14.
jahrh. in Straszburg ein wardein (
noch huoter
genannt)
zur controlle von münzmeister und hausgenossen ernannt; durch diese befugnis konnte es kommen, dasz der wardein
über dem münzmeister stand: die gesellen sullen deme muntzmeister ind dem wardeyn ... gehorsam syn, ind were eynche zweyschelicheit tusschen dem muntzmeister ind den gesellen, dairumb sall der wardeyn as yre overste sy untscheiden
akten z. gesch. d. stadt Köln 2, 556, 4 (
um 1475)
Stein. vgl. u. wardeiner
cod. dipl. Siles. 2@bb)
beim bergwerk, in der hütte, hat der wardein
die erze auf ihren metallgehalt zu prüfen: bei unserm waradin auff dem Schneeberg Diefenbach-Wülcker 894 (
Weim. archiv 1523); drauff antwort man die plick (
das blicksilber) in den zehenden, da schlegt der wardein und silberhüter eine probe ausz Mathesius
Sarepta 59
a; damit wir alsdann ... solche ärzt durch unsern wardein probiren, und nach befundener prob unsere knapschaft allda in arbeit anstellen (zu) lassen v. Lori
sammlung des baier. bergrechts 417
b (1636); wardein ist ein beeydigter bedienter, der das ertz uff alle metall probieret Junghans
gräublein ertz (1680) F 3
a,
ähnlich Minerophilus (1730) 707. Lampadius
handwb. der hüttenkunde (1817) 216; sucht doch der wardein auf alle weise die edlern metalle zu reinigen, um ein bestimmtes gewicht des reinen goldes und silbers ... festzusetzen Göthe 47, 147
Weim. ausg.; oder sprengten gold in den sand und brachten den mit voller hand, lieszen ihn all wardin probiren, das man daran nichts könd verlieren.
Froschmeuseler M 4
a (I, 2, 14); und dieses gold, jetzt nur noch goldes traum, einst war es stufe, schlackenfrei, gediegen ... anstaunend masz das kleinod der wardein. v. Gaudy (1844) 23, 15.
noch jetzt gebräuchlich: probirer
oder wardein,
untersucher der erze oder hüttenprodukte Karmarsch-Heeren
3 7, 61.
im folgenden nicht '
prüfer des gehaltes',
sondern '
abschätzer',
zu wert
in beziehung gebracht: dann sollt ihr mir sagen, ein treuer wardein, wie viel ich wohl werth bis zum heller mag sein. Bürger 66
b (
der kaiser und der abt). 2@cc)
bildliche verwendung bei neueren schriftstellern: weit, so weit die winde fliegen, liegt mein (
des corsaren) flutend königreich. blanker stahl ist mein wardein, treib' ich meine schatzung ein. Geibel 2, 36 (
Juniusl.)
prüfer von geisteserzeugnissen: so habe ich ihn (
den gedanken) doch nach meiner eignen kenntnisz so genau als möglich abgewogen, ihn auch von unsern moralischen wardeins prüfen lassen; und da haben wir herausgebracht, dasz manches gold sey, wenn es gleich anfänglich nicht glänzt Kretschmann (1784
ff.) 5, 129; nur auf diese weise kann der höheren kritik vorgearbeitet werden ... zu dem allen aber gehört die treue eines wardeins, dem seine pflicht gegen das grosze publicum angelegen ist Göthe
briefe 25, 242
Weim. ausg.; und doch hat Franz Horn eine litteraturgeschichte geschrieben, doch ist für einen weiten kreis er das ästhetische orakel, der kritische wardein geworden, der den poetischen gehalt nach seinem dafürhalten schätzt
Hallische jahrbücher 1840, 527.
zu wert
in beziehung gesetzt: ihrer (
der menschenvereinigungen) ringe zahl ermiszt kein rechner; der einzelnen eigenwerth wird vom wardeine nicht geschätzt, und kein forscher ordnet ihrer bahnen rang Jahn
volksthum 456, auch ist nicht nötig, dasz du just ein langohr in dein wappen setzest. sei deines eignen werts wardein — du giltst so hoch wie du dich schätzest. Heine 1, 291
Elster.