Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Spezialwardein
Spezialwardein, m.
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biß die herrschafft solcher muͤntz-stadt dasjenige, was ... wegen ordentlicher bestellung eines special-wardein zu præstiren obgelegen sein will, ... beobachten haben werde1692 ActaPublMonet. II 328
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zu nochmaliger und gewisserer probierung ... durch erst besagte special wardein1706 Lersner,FrankfChr. I 1 S. 452
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in ordentliche pflicht genommene general- und special-wardeins1756 Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 573 Faksimile