Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
währlich adj.
währlich , adj. nur vereinzelt in verschiedenen bedeutungen vorkommend. 1 1) zu währen II verbürgen gehört wol ein älternhd. wehrlich das ( wie währschaft) als ' garantirt gut, tüchtig ' zu nehmen sein wird: ( der schreiner soll ) zu seinem handwerck mit einem vorrath an geschnittenem, gutem, dürrem, wehrlichem zeug ... gefaszt seyn. würtemb. rev. bawordnung (1654) 167. 2 2) zu währen III gewähren ist ein vereinzeltes mhd. werlich ' der gewährung würdig ' zu stellen : er dâhte 'nu ist der künec sat: des in diu künegîn hiute bat, er beginnets uns nu lîhte wern. ich wil genâde und helfe gern' ..…