Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Vórtheil
Der Vórtheil , des -es, plur. die -e. 1. * Eigentlich, ein Theil, welchen jemand vor andern voraus hat oder bekommt; in welcher Bedeutung es ehedem ohne Zweifel von einem Erbtheile gebraucht wurde, welches jemanden zum voraus vermacht wurde. Im Schwed. ist Fördelsäker, noch jetzt ein Acker, welchen sich jemand, wenn er seine Grundstücke unter seine Kinder vertheilet, zurück behält. Diese Ableitung wird auch durch das gleich bedeutende Franz. Avantage und im mittlern Lat. Adevantagia, Advantagium, bestätiget, welches einen solchen Erbtheil bedeutete, welcher jemanden zum voraus vermacht wurde. …