Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
versteuern verb.
versteuern , verb. 1 1) trans., vom subst. steuer ' stütze, unterstützung, abgabe ' ( s. d. ) abgeleitet. kaum lexicalisch und literarisch bezeugt ist die verwendung nach dem muster vergeben: eine abgabe von einem besitztum versteuern, als steuer entrichten; er hat von seinem vermögen 100 mark zu versteuern; daʒ alle männichleich êwigen gelt für acht pfunt Münicher pfenning versteuren sol Münchener stadtrecht 398; zu Augspurg und Ulm war in dissem krieg ein gebot, wer 20 floren zu steur gab oder versteuret, der must ein pferdt halten Franck chron. Germ. 263 a ; vgl. mhd. wb. 2, 2, 653 b . verb…