Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
verschollen
verschollen
verschollen Part.adj. ‘seit längerer Zeit mit unbekanntem Aufenthalt und ohne Lebenszeichen abwesend, unauffindbar, für tot, verloren gehalten’, seit dem 19. Jh. bezeugter Ausdruck des Rechtswesens; zuvor ‘längst vergangen’ (18. Jh.). Auszugehen ist von dem heute wenig gebräuchlichen Verb verschallen ‘aufhören zu schallen, verklingen’ (zu schallen, s. d.), dessen Part. Prät. teilweise die starke Flexion von mhd. frühnhd. schellen ‘tönen, schallen, klingen’, ahd. skellan (s. 1Schelle) bewahrt hat. verschollen, eigentlich ‘verklungen, verhallt’, dürfte als junger euphemistischer Ausdruck für ‘verschwunden, unverbürgt mit Tode abgegangen’ eingetreten sein.