Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verschollenheit f.
verschollenheit , f. vgl. verschollen 2: dauernde verschollenheit berechtigt zum antrag auf gerichtliche todeserklärung des verschollenen. Dernburg pand. 3 1, s. 118; freier: ein wahres lotos-leben, in welchem man nichts mehr wisse von der schweren ruderarbeit auf dem öden meere .. sondern das dasein dahinfliesze in mühelosem genusz und seliger verschollenheit. Spielhagen werke 15, 88 ( Plattl. 2, 2). — dazu das verschollenheitsverfahren.