Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Verletzung F.
Verletzung, F. ›Beschädigung des Körpers eines Menschen oder eines sonstigen Rechtsgutes sowie im übertragenen Sinn Nichtbeachtung einer gesetzlichen Vor- schrift‹, 15. Jh.? (1499 Worms), Lüs. lat. laesio, F., ›Verletzung‹?, s. verletzen, ung