Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Verhängnis n.
Verhängnis n.
Verhängnis n. ‘widriges, unheilvolles Schicksal, unglückliche Fügung’, mhd. verhencnisse, verhancnisse f. n. ‘Zulassung, Einwilligung, Erlaubnis, Schickung, Gnade’, mnd. vorhencnisse f., Abstraktbildung zu ahd. firhengen ‘zulassen, gestatten’ (um 1000), mhd. verhengen ‘hängen oder schießen lassen, das Pferd frei laufen lassen (eigentlich ihm die Zügel hängen lassen, ihm seinen Willen lassen), nachgeben, geschehen lassen, gestatten, verhängen über, anordnen’, mnd. vorhengen ‘freien Lauf lassen, geschehen lassen, gestatten, verhängen über’; zum Simplex s. hängen. Durch Luther wird Verhängnis die ‘Fügung Gottes’ (der man nicht entgehen kann), dann in der Aufklärungszeit (in Anlehnung an lat. fātum) das ‘Schicksal, Geschick’, heute besonders ‘Unglück, Unheil’. Neutrales Genus setzt sich im 18. Jh. durch. – verhängnisvoll Adj. ‘schicksalhaft, entscheidend, unheilvoll, folgenschwer’, zuerst bei Schiller (Ende 18. Jh.) im Sinne von ‘Schicksal in sich bergend, schicksalbestimmend, schicksalsträchtig’.