Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Verhängniß
Das Verhängniß , des -sses, plur. die -e, welches nur in den figürlichen Fällen der zweyten Hauptbedeutung des vorigen Zeitwortes vorkommt. 1. * Die Erlaubniß, ohne Plural; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher sich noch im Oberdeutschen einige Prälaten und Äbte zu schreiben pflegen: Wir aus Gottes Verhängniß Abt u. s. f. für von Gottes Gnaden, durch Gottes Erlaubniß. 2. Eine verhängte, d. i. von einem höhern veranstaltete Veränderung, besonders die äußern Veränderungen des menschlichen Lebens, so fern sie von Gott verhängt werden, oder von einem andern aus unbekannten Ursachen…