Eintrag · Campe (1807–1813)
Verfangen trs, rec, ntr
Verfangen , v . unregelm. ( s. Campe Fangen ). I) trs . u. rec . 1) Ehemahls ergreifen, in Besitz nehmen. Verfangene Güter, in Besitz genommene Güter. I Streit verfangen sein, darein verwickelt sein. I Streit verfangene Güter, über welche Streitigkeiten obwalten. I manchen Gegenden sind aber verfangene Güter auch solche, mit welchen der Eigenthümer nicht nach Belieben schalten kann. Hieher kann man auch die Ausdrücke in der Schifffahrt rechnen: die Wache verfangen , sie übernehmen, die Wache ablösen. Den Ruderbesteuerer verfangen , ihn durch einen Andern ablösen. Davon, sich verfangen , sich s…