ungehörig,
adj. adv. ;
gth. von gehörig;
ahd. ungihoric Steinmeyer-Sievers 1, 239, 32;
mhd. ungehœric, unhœrec;
mnd. unhorich;
mnl. ongehorich;
nl. ongehoorig;
vgl. afries. urherich, -ed, -nisse, ovirhere;
mnd. overhorich;
mhd. überhœric; Staub-Tobler 2, 1579; Schöpf 275; Leihener 87
b.
veraltet ungehörlich (
s. d.),
das durchs mhd., mnd., mnl., schwed. verbreitete unbehörig (
noch allg. d. bibl. 38, 118; Herder 24, 47
u. a.; s. unten)
und unhörig, -lich.
zu den formerscheinungen (ungehorig, ungehorrig, ungeherig
u. s. w.)
s. das grundwort. die bedeutungsentwicklung entspricht der des adj. gehörig. 11)
gth. von gehörig 1;
act. taub wie mhd., schweiz., tirol., noch Frisch 1, 467
a.
surdus ungehorrig
Sachses gl. 443
a; Diefenbach 5
b, 6
a, 568
c (
absonus, absurdus)
surdaster, surdus. aequoribus surdior mer dummer und ungehOeriger dann das ungestm meer Frisius 1277
a.
exurdo ungehOerig machen 528
a.
vgl. übelgehöricht, übergehörig, gehörlos: bistu so ein grosser stum oder ungehOerig Grass
hist. (1570) 20
a; den ungehOerigen der warhait H. Österreicher
Colum. 1, 198
neudr. veraltet. noch früher veraltete die pass. bed. absonus, absurdus Diefenbach.
mundartlich unkörig
von einem ort, an dem man nicht leicht alles hören kann Stalder 2, 55. 22)
gegenth. von gehörig 2,
und zwar gehörig 2 a
entsprechend, ungehorsam, widerspenstig, hart: mnl. ongehorich 1;
nl. veraltetes ongehoorig;
mnd. unhorich;
mhd. ungehœre;
ahd. rigidus, durus; austeriter Diefenbach
n. gl. 44.
wie gehörig 2 c:
abtrünnig, nicht unterthänig Lexer 2, 1838.
wie gehörig c, d
gs. zu hofhörig: ein ungehöriges gut
in Westfalen Adelung, Campe, Krünitz;
vgl. unangehörig, über-, untergehörig, unhörig.
veraltet. 33)
gth. von gehörig 3,
impertinens, incompetens, rechtlich unzulässig, unzuständig, ungeeignet: wie mnl. onbehoorlijc
wb. 5, 226;
auch unbehörig (so finden wir ... in der anwendung
des gesellschaftlichen rechts ... manches .. unbehöriges
allg. d. bibl. 38, 118): ein ungehöriger richter, kläger Zedler 49, 1413; Göthe
unter gehörig 3 e; der amtmann ... erkannte das ungehörige eines solchen beweismittels Auerbach 1, 163; etwas gerichtlich an ungehöriger
unzuständiger stelle anbringen,
doch in solchen fällen wie in der literatursprache leicht nach bed. 5
ausbiegend: die commons meinten darin eine ungehörige begünstigung zu erblicken Ranke 16, 37; 14, 191; die letzten worte sagte der alte mann nur halblaut, wobei er sich noch ängstlich umsah, ob auch nicht ein ungehöriger zeuge in der nähe sei Holtei
erz. schr. 14, 236; die Thorner sahen befremdet auf diese sorglose vertheilung, welche ihnen u. und als eine kränkung des gutsherrn erscheinen muszte Freytag 11, 83. 44)
gth. von gehörig 4,
nicht angehörig und zugehörig. 4@aa)
unangehörig: eine der wichtigsten angelegenheiten des bundes ist, alle ungehörigen ... wieder zu entfernen Fr. Schlegel
jugendschr. 2, 305
M. unüblich. 4@bb)
nicht zugehörig als bestandtheil oder wesentheil, wesensfremd, also auch überflüssig; fremdartig, regelwidrig: das wir diesen theil für ungehOerig zuo den historien achten Xylander
Pol. 155; das e wird oftmals ungehöriger weise (
nach 5
weisend) an das nennwort gehengt Schottel 209; protestantismus gegen alles unbehörige, alles fremde Herder 24, 47; nichts ungehöriges 22, 135; jene fremden ungehörigen begriffe Göthe 23, 157, 9
Weim.; umgebungen (
umhüllungen) 19, 218, 5
Weim.; die zwei ungehörigsten begriffe Nietzsche 8, 252; es nährt der mensch zu zeiten wie der baum schmarotzerpflanzen, so erscheint dies horn, es darf nicht bleiben, theils als ungehörig, theils, weil's gewisz die besten kräfte zehrt Tieck (1828) 3, 382; ungehörige stoffe ab- und auszusondern Holtei
erz. schr. 1, 44; ein ungehöriger gegenstand
in einem schlosse, der das aufschlieszen hindert 3, 148; doch war der schullehrer nicht der einzige ungehörige gesell, der sich auf dem hofe zeigte Freytag 1, 21; aus ungehörigen bestandtheilen gemischt 14, 221; vom saume des buchenwaldes hat die luft einen ungehörigen laut ihm zugetragen Storm (1899) 4, 121.
unüblich mit gen.: fremde, unsers volkes ungehörige anders geartete menschen Meyer
bei Campe.
ungewöhnlich: das ist dazu ungehörig Adelung, Krünitz; hierher ungehörig J. Grimm
gr. 2, 954. 4@cc)
gth. von gehörig 4 d,
nicht angemessen, den verhältnissen oder dem zweck nicht entsprechend, bes. in dem prägnanten Götheschen
sinne (Boucke
wort u. bed. 151
ff.): (
Heinrich IV. verscharrte sein geld) was nun unglücklicher weise damals nothwendig war, das würde heut zu tage ungehörig (Voltaire très-déplacé) seyn Gottsched
d. neueste 1, 355; der verfasser wird ... dies unzusammenhängende, maaszlose und unbehörige besser als ein leser fühlen Herder 5, 380; seine zwecke heftig bis in's ungehörige (
sich mit 5
mischend) verfolgen Göthe 24, 337, 20
Weim.; auch dem klaren, charakteristischen, individuellen (Boucke 152)
entgegengesetzt: verharren wir aber in dem bestreben, das falsche, ungehörige, unzulängliche ... durch klarheit und redlichkeit auf das möglichste zu beseitigen 42, 2, 193, 12
Weim.; das unwahre und ungehörige der Newtonischen lehre II 2, 46
Weim.; ich finde es eben so wunderbar zu sagen, der mensch ist feige, der sich das leben nimmt, als es ungehörig wäre, den einen feigen zu nennen, der an einem bösartigen fieber stirbt 19, 69
Weim. (
Werther); die säule u. brauchen 37, 143
Weim.; gs. vernünftig 45, 81, 5
Weim.; dasz gar nichts ungehöriges sich (
in den formen der ersten symph. 1764) findet Jahn
Mozart 1, 561; wenn wir die theilweise unklarheit des planes miszbilligen, so leugnen wir doch nicht, dasz auch aus dem streng genommen ungehörigen sich manche dankeswerthe belehrung gewinnen läszt Scherer
kl. schr. 1, 659. 55)
gth. von gehörig 5,
nicht zukommend, ungebührlich, unziemlich, unschicklich, unpassend, unhöflich, unerlaubt u. dgl. für inconvenient Campe
verd. (1813) 370
b.
von Adelung
als selten, von Heynatz
als obd. bezeichnet. in der that verschiebt sich sehr früh der maszstab des rechts; sitte und sittlichkeit treten an seine stelle; so allgemein bei mhd. unbehœrlich, -lîche;
mnd. unbehôrlik, -liken;
mnl. ongehorich, -eit;
mnl. nl. onbehoorlic.
nachdem ungehorsam 4
und die formen unbehörig, -lich
veraltet, bleibt ungehörig
die unbestrittene herrschaft. Kramer-Moerbeek 2, 364
c; ein ungehöriges verhalten Adelung: auch ziere man ihn nicht mit ungehörigem lobe, als ob er rein griechisch geschrieben Herder 19, 221; eine so ganz ungehörige vernachlässigung Göthe IV 28, 342
Weim.; es ist nichts trauriger anzusehen als das unvermittelte streben in's unbedingte in dieser durchaus bedingten welt; es erscheint im jahre 1830 vielleicht ungehöriger als je
schr. d. Götheges. 21, 204; die ungehörigsten vorwürfe; ungehöriger weise unterlassen Fr. L. Jahn 2, 97;
kinder, welche auch leicht ungehöriges (
der rede) auffangen Körte
sprichw. 3; am ungehör'gen ort, am wasserbecken des Neros ward er eiligst eingekleidet und ebenso unschicklich dann geweiht Raupach
dr. w. ernster gattung 5, 71; ungehörige annäherungen Ranke 40/41, 388 (
mnl. auch unkeusch, wb. 5, 568); das ungehörige einer solchen bearbeitung Jahn
Mozart 4, 678; erlebnisse, die in vergangenen tagen gefährlich und ungehörig für mich gewesen Keller 2, 207; du sprichst u. von deinem manne Ebner-Eschenbach 4, 459.
der im leben der wortsippe waltende stärkere bezug auf das rechtsleben (
vgl. ungehörige zumuthung
z. b. D.
F. Strausz 4, 97)
und seine objectiven normen gibt der bezeichnung ungehörig
gegenüber den meisten syn. (
z. b. unschicklich, unpassend, unangemessen, unziemlich
u. s. w., selbst dem nahestehenden ungebührlich Arndt
schr. 2, 160
gegenüber)
eine fühlbare schärfe, auch da, wo wir uns jenes bezuges nicht mehr bewuszt sind: vieles unerhört-ungehörige Spielhagen
sämtl. w. 9, 3.
sie zeigt sich bes. in der entwicklung, die u.
dem begriff impertinent angenähert hat (
auch dieses heiszt ja eigentlich nicht zur sache gehörig): ein ganz ungehöriger mensch, lümmel
nordd. umgangsspr.; er hat mich bereits einmal in ungehöriger weise zur rede gesetzt Polenz
Grabenhäger 2, 238. —