Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
unabweislich adj. adv.
unabweislich , adj. adv. , dasselbe wie unabweisbar, inrefutabilis Campe 5, 119 a ; schwed. oafvislig. abweislich (abweisliche erledigung, abweislich bescheiden) verzeichnet aus der neueren rechts- und verwaltungssprache Sanders 2, 2, 1546 c ; es wird rückbildung vorliegen. s. un III A. 1 1) attributiv. 1@a a) in verbindung mit abstracten begriffen: ein unabweislicher widerwille hatte schon in der residenz die reine, jungfräuliche Ida von dieser üppigen buhlerin zurückgeschreckt Hauff 3, 42, 3 ; der noth unabweisliches machtgebot Daumer Mahomed 154 ; Grünewald in seiner unabweislichen geschwät…