Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABWEISLICH adj.
ABWEISLICH adj. 1 ablehnend, abschlägig ( zu abweisen A 2 ): 1652 muste P. mit einer abweißlichen antwort verlieb nemen ( heiratsantrag ) Harsdörffer Heraclitus 298. 1843 W. .. findet sein urlaubsgesuch von dem internuntius abweislich beschieden Grillparzer 5 20,175 S. 1857 durch diese abweisliche erledigung ( der berufung ) erachtete sich .. ( der ) kläger neuerlich beschwert arch. wechselrecht 5,337 S./T. 1863 nachdem er .. dieses ( ausreise- ) gesuch .. mehrmals wiederholt hat, stets aber abweislich beschieden worden ist berl. volks-ztg. ( 19.7. ) 3 a . 2 so beschaffen, daß man es von sich …